Personen mit Berufs-/Studienabschluss & Berufserfahrene
Wir suchen permanent nach qualifizierten und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - vor allem im wissenschaftlich-technischen Bereich. Offene Stellen bieten wir aber auch in weiteren Bereichen mit vielfältigen Qualifikationen. Hier einige Beispiele:
- wissenschaftliches & technisches Personal in Forschung & Entwicklung mit Qualifikationen in Physik, Chemie, Materialtechnologie, Mikrosystemtechnik, ...
- Fachkräfte in der Verwaltung – Einkauf, Verkauf, Controlling, Finanzen, ...
- IT-Expertinnen und -Experten
- technisches Personal für Hauselektrik, Anlagentechnik, ...
- Kolleginnen und Kollegen für übergreifende Bereiche wie Öffentlichkeitsarbeit, Technologietransfer, Bildungsmanagement ...
Offene Stellen am FBH!
Für die Eingruppierung im TVöD ist der Hochschulabschluss ein wichtiges Kriterium. Maßgeblich dabei sind die in Deutschland vergebenen Abschlüsse. Ausländische Abschlüsse müssen deshalb daraufhin geprüft werden, welchem deutschen Abschluss sie entsprechen. In diesem Zusammenhang ergibt sich ab 2022 eine wichtige Verfahrensänderung:
Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) stellt mit Wirkung vom 01.01.2022 das Verfahren zur Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse um. Die bisher häufig genutzte Möglichkeit, als öffentlicher Arbeitgeber ein Behördengutachten für den Zweck der Prüfung zur Erfüllung von Eingruppierungsvoraussetzungen ausländischer Hochschulabschlüsse zu erhalten, entfällt. Ab 01.01.2022 können nur noch Privatpersonen selbst über den folgenden Link eine Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse beantragen. Außerdem ist die Zeugnisbewertung für Antragstellende gebührenpflichtig (200 Euro), die Bearbeitungsdauer kann bis zu drei Monate betragen.
Konkret bedeutet das für das Bewerbungs- bzw. Einstellungsverfahren
Für Bewerber*innen, die für eine vakante Position am FBH in Frage kommen, werden wir die Prüfung der für die Eingruppierung erforderlichen Informationen bei ausländischen Abschlüssen zunächst weiterhin über die allgemein verfügbare Datenbank „anabin“ einholen. Wenn das im Einzelfall nicht möglich oder aussagekräftig genug ist, werden wir von den Bewerber*innen die Vorlage einer Zeugnisbewertung der ZAB verlangen, die dann dort selbst den Antrag stellen und auch die Kosten tragen müssen.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Keine passende Stelle dabei? Dann reichen Sie hier Ihre initiativbewerbung ein!